Wenn es um die Beitreibung von Forderungen geht, streben wir eine kooperative Lösung an, bei der Ihr Schuldner die Verbindlichkeiten insgesamt ausgleicht. Dabei haben wir mit der Option der sofortigen Sicherstellung der Vermögensgegenstände gute Karten in der Hand. Auch können wir vor Ort schnell abschätzen, ob und wie viel noch zu holen ist. Oft lassen sich die Schuldner etwas einfallen, wie sie an Geld kommen, wenn das Gerät erst einmal abgeholt oder gegen Nutzung gesichert ist. Basis unseres Handelns ist Jedoch stets der Respekt vor Ihren Schuldnern. Unser Ziel ist es, die Zahlungsmoral zu erhöhen, aber dabei die Beziehung zwischen Ihnen und Ihren Kunden so wenig wie möglich zu belasten. Als registriertes Inkassounternehmen sind wir legitimiert, neben dem vorgerichtlichen Forderungseinzug und der Titelüberwachung auch die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren für unsere Mandanten zu stellen.
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Somit können Sie Mahn- und Vollstreckungsbescheide direkt durch uns beantragen lassen. Übrigens: Die Gebühren für die Beantragung eines Mahnbescheides sind gesetzlich auf 25 EUR fixiert. Darüber hinaus vertreten wir natürlich auch Ihre Interessen in Insolvenzverfahren und beraten Sie rechtskonform zu Möglichkeiten der Beitreibung Ihrer Forderungen.
RDG: Rechtsdienstleistungsgesetz ZPO: Zivilprozessordnung RBerG: Rechtsberatungsgesetz