Nicht immer ist eine Sicherstellung betriebswirtschaftlich sinnvoll aber dennoch politisch unabdingbar. Etwa bei in Insolvenzverfahren, bei denen eine Pflicht zur Rücknahme besteht. Außerdem gilt es, zu vermeiden, dass geleaste oder finanzierte Gerätschaften weitergenutzt werden können, wenn die monatlichen Raten dafür nicht mehr entrichtet werden. Leider gibt es mitunter auch Artikel, die einer so hohen Entwertung unterliegen, dass eine Verwertung entweder nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Andere Vermögensgegenstände wie z. B. eigens erstellte Software dürfen vielleicht gar nicht weiter veräußert werden. In diesen Fällen veranlassen wir die kostengünstige nachweisgeführte Entsorgung der Ware.